Nutzungsbestimmungen für den Heidenloch Bikepark
- Der Heidenloch Bikepark ist eine öffentliche Sportanlage der Stadt Bräunlingen, die allen interessierten Nutzern zur Verfügung steht. Sie wurde unter Federführung des RSV Unterbränd in ehrenamtlicher Arbeit errichtet.
- Die Betreuung der Strecke obliegt dem RSV Unterbränd. Streckenschilder sind zu beachten. Hinweisen und Anordnungen von beauftragten Mitgliedern des RSV Unterbränd, Vertreter*innen der Stadt Bräunlingen sowie des Forstamts ist Folge zu leisten.
- Die Stadt Bräunlingen und der RSV Unterbränd sind bestrebt, die Sicherheitsstandards jederzeit zu gewährleisten. Sollten dennoch sicherheitstechnische Mängel im Streckenverlauf festgestellt werden, bitten wir um sofortige Info an die unten angegebenen Kontaktdaten.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Geländestrecke handelt, deren Befahren je nach gewählter Strecke leichtes (blaue Markierung) bis hohes (schwarze Markierung) fahrtechnisches Können sowie ein geeignetes und technisch einwandfreies Mountainbike verlangt.
- Die Benutzung der Strecke erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer der Strecke akzeptiert, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung sowie insbesondere in Folge von Witterungseinflüssen zu Stürzen und Schäden kommen kann. Jeder Nutzer hat den Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen und in eigener Verantwortung zu beurteilen und zu entscheiden, ob er den Anforderungen gewachsen ist.
- Weder die Stadt Bräunlingen noch der RSV Unterbränd haften für Schäden, die aus Fahr- oder Materialfehlern an Bike oder Ausrüstung des Nutzers entstehen. Für Sach- und Personenschäden haftet die Stadt Bräunlingen nur, soweit diese durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlung der Stadt Bräunlingen oder deren jeweiligen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
- Im Falle eines Unfalls ist unverzüglich der Rettungsdienst über den internationalen Notruf 112 zu verständigen. Der internationale Notruf kann auch dann abgesetzt werden, wenn im eigenen Netz kein Empfang besteht (Handy ausschalten – wieder einschalten – 112 wählen). Dem Rettungsdienst ist insbesondere mitzuteilen, in welchem Teil der Strecke der Verletzte zu finden ist. Gut erreichbare Rettungspunkte sind auf dem Streckenplan eingezeichnet. Das Rettungspersonal ist vom nächstgelegenen Hauptweg aus einzuweisen und zum Unfallort zu eskortieren.
- Bei Schnee, Sturm oder Unwetter sowie bei akuten amtlichen Sturm- oder Unwetterwarnungen, bei schlechten Sichtverhältnissen oder bei Nacht sowie in der Zeit vom 1. November bis 31. März ist die Benutzung der Strecke grundsätzlich für jedermann untersagt.
- Ein Befahren der Strecke ist nur mit Sicherheitshelm gestattet. Für die schwarz markierte Streckenführung wird das Tragen von Protektoren empfohlen. Es empfiehlt sich, die Strecke nur in Begleitung einer weiteren Person zu befahren.
- Die Nutzer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Nutzer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Strecken und Sichtverhältnissen sowie dem eigenen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise. Langsamere lassen Schnellere passieren, sobald dies gefahrlos möglich ist. An unübersichtlichen Stellen darf nicht angehalten werden bzw. diese sind bei unfreiwilligem Stopps sofort zu räumen.
- An Trailkreuzungen gilt „rechts vor links“. Beim Kreuzen von Wanderwegen und von öffentlichen Straßen sowie vor den Bremsschikanen ist höchste Vorsicht geboten!
- Jegliche Veränderungen am Streckenverlauf oder an den Hindernissen sind nur unter Anleitung des RSV Unterbränd zulässig.
- Die DIMB-Trail-Rules (Wegeregeln) sind zu beachten!
Kontakt: Radsportverein Unterbränd